UBI Funksprechzeugnis

 

Alle deutschen Binnenschiffahrtsstraßen außer Rhein, Mosel und Donau

Laut Handbuch Binnenschiffahrtsfunnk Ausgabe 2009 besteht keine Ausrüstungspflicht für Kleinfahrzeuge. Wenn jedoch z. B. eine Charteryacht mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist, besteht die Pflicht im Verkehrskreis Schiff - Schiff Sende- und Empfangsbereit zu sein. Daher dürfen sie das Kleinfahrzeug nicht in Betrieb nehmen wenn eine Anlage an Bord ist und sie keinen Funkschein besitzen.

Binnenschiffahrtsstraßen Rhein

RheinSchPV § 6.3 Abs. 4
Bei unsichtigem Wettter dürfen Kleinfahrzeuge nur dann fahren, wenn sie auf Kanal 10 oder dem von den zuständigen Behörden zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind.
RheinSchPV § 4.05 Abs. 6
Das Tafelzeichen B.11 weist auf eine von der zuständigen Behörde festgelegte Verpflichtung hin, Sprechfunk zu benutzen.
Tafel 11.B UKW-Kanal 11
Laut RheinSchPV wird auch hier auf das Handbuch Binnenschiffahrtsfunk verwiesen und daher besteht auch auf dem Rhein die gleiche Reglung.
Wenn eine Anlage an Bord ist muß diese den Verkehrskreis Schiff - Schiff abhören und empfangsbereit sein.

 

Fazit:
Aufwand:
UBI-Kursdauer 1 Tag inkl. Praxisausbildung. Prüfung vor dem PA des DSV

Prüfen sie die Möglichkeit einer kombinierten Ausbildung