UBI Funksprechzeugnis
Alle deutschen Binnenschiffahrtsstraßen außer Rhein, Mosel und Donau
Laut Handbuch Binnenschiffahrtsfunnk Ausgabe 2009 besteht keine Ausrüstungspflicht für Kleinfahrzeuge.
Wenn jedoch z. B. eine Charteryacht mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist, besteht die Pflicht im
Verkehrskreis Schiff - Schiff Sende- und Empfangsbereit zu sein. Daher dürfen sie das Kleinfahrzeug nicht in Betrieb nehmen
wenn eine Anlage an Bord ist und sie keinen Funkschein besitzen.
Binnenschiffahrtsstraßen Rhein
RheinSchPV § 6.3 Abs. 4
Bei unsichtigem Wettter dürfen Kleinfahrzeuge nur dann fahren, wenn sie auf Kanal 10 oder dem von den zuständigen Behörden
zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind.
RheinSchPV § 4.05 Abs. 6
Das Tafelzeichen B.11 weist auf eine von der zuständigen Behörde festgelegte Verpflichtung hin, Sprechfunk zu benutzen.

Laut RheinSchPV wird auch hier auf das Handbuch Binnenschiffahrtsfunk verwiesen und daher besteht auch auf dem Rhein die gleiche
Reglung.
Wenn eine Anlage an Bord ist muß diese den Verkehrskreis Schiff - Schiff abhören und empfangsbereit sein.
Fazit:
- UKW-Funkanlagen werden aufgrund des geringen Anschaffungspreises und des Sicherheitsaspektes auf Charteryachten
im Binnenbereich sehr häufig eingesetzt.
- Mann sollte nie den nutzen des Binnenschiffahrtsfunks im In- und Ausland bzgl. Der Revier-, Schleusen- und
Hafendienste unterschätzen.
- Seit dem 01. Jan. 2009 müssen Boote ab 7 m Länge, die belgische Binnenwasserstraßen befahren, mit zwei
UKW-Binnenfunkgeräten ausgerüstet sein. Auch hier besteht Funkpflicht.
Aufwand:
UBI-Kursdauer 1 Tag inkl. Praxisausbildung.
- Prüfungsgebühr
- Ausbildung
- Schulungsunterlagen, Lehrmaterial
Prüfung vor dem PA des DSV
- Theorie: 199 Fragen. (SCR Ergänzung zusätzl. 132 Fragen)
- Praxis: Aufgabe von Meldungen in Deutscher Sprache
- Praktische Bedienung und Funkabwicklung
Prüfen sie die Möglichkeit einer kombinierten Ausbildung