Der Sporthochseeschifferschein (SHS)

Seit dem 1. Januar 1994 gibt es in der Sportschiffahrt zwei neue Führerscheine, den
Sportseeschifferschein und den Sporthochseeschifferschein.
Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um Skipperqualifikationen für Seefahrt beziehungsweise Hochseefahrt. Dieses sind vom DSV bzw. DMYV im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ausgestellte, amtliche Befähigungsnachweise zum Führen von Yachten, Ausbildungs- und Traditionsschiffen.
Diese beiden neuen Scheine sind grundsätzlich freiwillig. Nur für Traditionsschiffe und Ausbildungsfahrzeuge werden sie, wie dies auch in den letzen Jahren mit dem Sporthochseeschifferzeugnis und dem C-Schein des DSV der Fall war, vorgeschrieben.

OBLIGATORISCHE MÜNDLICHE PRÜFUNG

Seit dem 01.01.2006 ist für den Erwerb des Sporthochseeschifferscheins neben den Teilprüfungsfächern Navigation, Schiffahrtsrecht und Wetterkunde eine obligatorische mündliche Prüfung im Teilprüfungsfach "Handhabung von Yachten" zu absolvieren.
Die Erläuterungen zum Inhalt dieser mündlichen Prüfung stehen hier zum Download bereit:

Über Anregungen und Hinweise freut sich Alfred Knödler

Vielen Dank dafür im voraus. Ich verspreche es aufzugreifen