Der Sporthochseeschifferschein (SHS)Seit dem 1. Januar 1994 gibt es in der Sportschiffahrt zwei neue Führerscheine, denSportseeschifferschein und den Sporthochseeschifferschein. Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um Skipperqualifikationen für Seefahrt beziehungsweise Hochseefahrt. Dieses sind vom DSV bzw. DMYV im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ausgestellte, amtliche Befähigungsnachweise zum Führen von Yachten, Ausbildungs- und Traditionsschiffen. Diese beiden neuen Scheine sind grundsätzlich freiwillig. Nur für Traditionsschiffe und Ausbildungsfahrzeuge werden sie, wie dies auch in den letzen Jahren mit dem Sporthochseeschifferzeugnis und dem C-Schein des DSV der Fall war, vorgeschrieben. OBLIGATORISCHE MÜNDLICHE PRÜFUNG
Seit dem 01.01.2006 ist für den Erwerb des Sporthochseeschifferscheins neben den Teilprüfungsfächern Navigation, Schiffahrtsrecht und Wetterkunde eine obligatorische mündliche Prüfung im Teilprüfungsfach "Handhabung von Yachten" zu absolvieren. Über Anregungen und Hinweise freut sich Alfred KnödlerVielen Dank dafür im voraus. Ich verspreche es aufzugreifen |