Sportbootführerschein See

Der Sportbootführerschein ist zum Führen von Motorbooten (auch „Wassermotorräder und Jetski“) mit einer Motorleistung über 3,68 KW (5 PS) auf Bundesdeutschen Seeschifffahrtsstraßen (3 sm) vorgeschrieben für:
  1. deutsche Staatsangehörige
  2. Personen, die länger als ein Jahr in Deutschland wohnen
  3. Personen, die ein Schiff führen wollen, das unter deutscher Flagge fährt
Das gilt für deutsche Staatsbürger, auch im Ausland.

 

Zulassung:
  • Motor ab 16 Jahren
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen)
Rahmenbedingungen
  • Beschränkt auf den Küstenbereich (bis 12 sm Abstand von der Küste)
  • Keine Begrenzung hinsichtlich Länge und Leistung
  • Es dürfen sich nicht mehr als 12 Personen + Skipper/-in auf dem Boot aufhalten
  • Boot darf nicht gewerblich eingesetzt werden
  • Wo im Ausland ebenfalls eine Sportboot- Führerscheinpflicht besteht, wird dieser dort auch voll anerkannt
  • Bundesbürger, die eine ausländische Fahrerlaubnis für Sportboote besitzen, benötigen auf bundesdeutschen Seeschifffahrtsstraßen trotzdem den Sportbootführerschein See
Lehrinhalte Theoriekurs nach den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr mit Schwerpunkt auf:
  • Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
  • Seeschifffahrtsstraßenordnung
  • Betonnung und Leuchtfeuer
  • Einführung in die Navigation und Kartenarbeit
  • Seemannschaft (Motor)
  • Wetterkunde
  • Gezeiten
  • seemännische Knoten
  • Vorbereitung auf die Prüfung
Ziel Hier lernen sie allgemeine, vor allem gesetzliche Grundkenntnisse und ein Mindestmaß an praktischer Bootsführung.
(Der SBF See ist eine der Voraussetzungen für die höhen Ausbildungsgrade im Bootssport)
Prüfung Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse
  • der Navigation
  • der Seemannschaft
  • des Seeschifffahrtsrechts
  • der Wetterkunde und
  • der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.