Der Sportbootführerschein ist zum Führen von Motorbooten (auch „Wassermotorräder und Jetski“)
mit einer Motorleistung über 3,68 KW (5 PS) auf Bundesdeutschen Binnenwasserstraßen vorgeschrieben für:
| Zulassung: |
- Segeln/Surfen ab 14
- Motor ab 16 Jahren
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen)
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| Rahmenbedingungen |
- Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung
- Gültig für Motorboote bis 15,00 Metern Länge
- Wo im Ausland ebenfalls eine Sportboot- Führerscheinpflicht besteht, wird dieser dort auch voll anerkannt.
- Bundesbürger, die eine ausländische Fahrerlaubnis für Sportboote besitzen, benötigen auf bundesdeutschen Binnenschifffahrtsstraßen trotzdem den Sportbootführerschein Binnen.
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| Lehrinhalte |
Theoriekurs nach den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr mit Schwerpunkt auf:
- Führerscheinwesen
- Umweltschutz
- Wetter
- Bootsbau
- Motorbootkunde, Technik, Ausrüstung, Wartung
- Binnenschifffahrtsstraßenordnung
- seemännische Knoten
- Vorbereitung auf die Prüfung
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| Ziel |
Sie erlernen die Grundkenntnisse über Boote, Motoren, Knoten und wichtige Regeln |
Prüfung |
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse
- des Binnenschifffahrtsrechts
- der Seemannschaft
- der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine
umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
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