Aktuelles zum Thema Wassersport-Führerscheine
Am 01.05.2012 treten die neuen Prüfungsordnungen für die Sportbootführerscheine See und Binnen in Kraft.
Was bedeutet das?
Das "Ankreuz-Verfahren" kommt zuallererst den Prüfern zu Gute.
Die brauchen jetzt kein Fachwissen mehr; sie müssen nur noch eine Schablone auflegen und zählen können.
Inhaltlich ändert sich nicht wirklich etwas, es sind bis jetzt nochimmer die gleichen Ungereimtheiten vorhanden.
Die falschen Antworten sind zum Teil nur in einem Wort abweichend zur richtigen Antwort.
Um die korrekte Antwort auszuwählen, ist angeblich nautisches Wissen und Konzentration notwendig.
Begrüßenswert sind allenfalls die Erweiterung im Fach Navigation.
Da gleiche Inhalte nicht mehr doppelt gelernt werden müssen,wird die Kombination leichter.
Eine Umstellung der andern Scheine ist ebenfalls langfristig geplant, Termine stehen aber noch nicht fest und lässt auch hoffendlich noch lang auf sich warten.
Viele glauben, dass durch den Beschluss des Deutschen Bundestages die Führerscheinpflicht erst ab einer Motorleistung über 11,4kw (15-PS) beginnen würde. Dies ist nicht der Fall. Bis zu einer Umsetzung der Regelung durch das BMVBS und deren Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt mit dem Datum des Inkrafttretens, gilt weiterhin die 3,68kw (5PS) Regelung. Die Benutzung von Motoren über 3,68kw ohne SBF- Binnen bzw. SBF-See wird also immer noch als Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert.
Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist derzeit nicht abzusehen.
Quelle: PA Nürnberg [23.03.2012]
Kurz vor Drucklegung der Neuauflagen haben die Wassersportverbände und das Verkehrsministerium die neuen Fragenkataloge zu den Sportbootführerscheinen Binnen und See nachträglich geändert. Diese geänderten Fragenkataloge werden erst am 30.03.2012 amtlich veröffentlicht und müssen dann noch in die Lehrbücher und Fragebogenmappen aufgenommen werden.
Beschlossen ist jetzt auch eine dreimonatige Übergangsfrist bei den Prüfungen.
Das heißt, wer sich bis 30.04.2012 zur Prüfung anmeldet, kann noch bis Ende Juli 2012 zu den alten Bedingungen geprüft werden.
Quelle: Delius Klasing [23.03.2012]
Meinung des Authors:
Daran kann man sehr gut ablesen, das selbst 4 Jahre Vorbereitung unseren Damen und Herren Beamten im Verkehrsministerium nicht ausreichen etwas vernünftiges auf die Beine zu stellen.
Die Herrschaften in den Wassersportverbänden sind aber auch nicht besser.
Am 26.01.2012 hat der Deutsche Bundestag die Ausweitung der Führerscheinfreiheit von 5 auf 15 PS beschlossen. Dieser Beschluss ist nun vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in geltendes Recht umzusetzen. Der Zeitrahmen für die Umsetzung ist derzeit noch nicht absehbar. Schließlich möchten wir auf nachstehende Erklärung von DMYV, DSV, VDS und VDWS zur Wassersportausbildung aufmerksam machen:
Wassersportschulen, Vereine und Verbände fördern gute Wassersportausbildung
In einem Gedankenaustausch mit den Bundestagsabgeordneten Hans-Werner Kammer (CDU) und Torsten Staffeldt (FDP) am 8. Februar 2012 in Berlin bekräftigten die in der Wassersportausbildung tätigen Verbände Deutscher Segler-Verband (DSV), Deutscher Motoryachtverband (DMYV), Verband Deutscher Sportbootschulen (VDS) und Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS) ihre fachliche Einschätzung, dass der von den beiden Abgeordneten initiierte Beschluss des Deutschen Bundestages "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" die gute Ausbildung und damit die Sicherheit in der Sportschifffahrt im wichtigen Einsteigerbereich nicht schwächen darf.
Die Verbände werden auch weiterhin die qualitativ gute Wassersportausbildung in ihren angeschlossenen Vereinen und Wassersportschulen fördern. Gute Ausbildung ist der Schlüssel zu nachhaltig ungetrübter Freude am Wassersport. Dazu wollen die oben genannten vier Verbände einvernehmlich die für ihre jeweiligen Sportarten entwickelten Qualitätskriterien noch besser als bisher abstimmen und gegenüber Verbrauchern und Öffentlichkeit kommunizieren.
Die Abgeordneten unterstützen diese Initiative sowie eine Kampagne unter einem einheitlichen Logo. Sie wollen sich für eine öffentliche Förderung seitens der Bundesregierung einsetzen.
Quelle: Deutscher Motoryachtverband e. V. [17.02.2012]
Hinsichtlich der zum 1. Mai 2012 in Kraft tretenden Sportbootführerscheinreform soll es voraussichtlich im März 2012 eine Berichtigung der veröffentlichten Fragenkataloge und Navigationsaufgaben geben. Gleichzeitig soll eine Übergangsregelung verbindlich veröffentlicht werden. Geplant ist, dass bei einer Anmeldung bis zum 30.04.2012 für einen Prüfungstermin in den Monaten Mai, Juni und Juli die Prüfung noch nach dem alten Prüfungsverfahren abgelegt werden kann. Wird diese Prüfung nicht bestanden, soll sie in einem Zeitraum von drei Monaten einmalig nach altem Verfahren wiederholt werden können.
Quelle: Deutscher Motoryachtverband e. V. [17.02.2012]
Laut Pressemitteilung des BMVBS werden ab dem 01.05.2012 die Sportbootführerscheine See und Binnen nach
Multiple Choice geprüft.
Die neuen Fragenkataloge finden Sie im Internet unter
"Elwis-Freizeitschiffahrt" .
Quelle: XY [16.01.2012]
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI), gültig ab 01.10.2011
Fragenkatalog I für das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)gültig ab 01.10.2011
Fragenkatalog II für das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)gültig ab 01.10.2011
Quelle: Verkehrsblatt 11/2011 am 15.Juni 2011.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Inkraftsetzung der auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellten neuen Fragenkataloge vom 1. April 2011 auf den 1. Oktober 2011 erneut verschieben. Diese Änderung wird in der nächsten Ausgabe des Verkehrsblattes bekannt gegeben. Damit werden die neuen Fragenkataloge für das SRC, das LRC, die Anpassungsprüfung und dann auch für das UBI gleichzeitig anwendbar. Bewerber, die ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss bis zum 30. September 2011 einreichen, können auch danach nach den alten Fragenkatalogen geprüft werden. Gleiches gilt für Bewerber, die eine Prüfung vor dem 1. Oktober 2011 nicht bestanden haben und sich bis zum 30. September 2011 zur Wiederholung der Prüfung anmelden.
Quelle: DSV [18.02.2011]
Wie am Rande der Hamburger Bootsausstellung Hanseboot inoffiziell bekannt wurde, sollen die Vorbereitungen für die Multiple-Choice-Reform der Sportbootführerschein-Prüfungen weitgehend abgeschlossen sein. Dennoch soll die Reform angeblich nicht vor dem 1.1.2012 in Kraft treten. Hintergrund seien Personalengpässe im BMVBS (Bundesverkehrsministerium). Offiziell gibt die Bürgerinfo des BMVBS immer noch den 1.1.2011 heraus, doch dieser Termin ist nicht mehr zu halten.
Quelle: XY [26.11.2010]
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr (BMVBS) treten die auf das multiple-choice-Verfahren umgestellten, neuen Fragenkataloge LRC, SRC und Zusatzprüfung nicht wie im Verkehrsblatt veröffentlicht am 01.01.2011 in Kraft, sondern gelten ab dem 01.04.2011.
Bewerber, die vor dem 01.04.2011 einen Antrag einreichen, können nach den alten Fragenkatalogen geprüft werden.
Quelle: Homepage DSV PA Bremen [07.07.2010]
Die Fragenkataloge für das SRC, LRC und die Anpassungsprüfung für ausländische Funkzeugnisse sind teilweise geändert worden. Hier können Sie die Änderungen zu den Funkfragenkatalogen SRC, LRC etc. downloaden.
Quelle: Homepage DSV PA Bremen [07.07.2010]
Folgende Info erreicht uns vom BMVBS:
"Zur Reform der Sportbootführerscheine
See und Binnen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Einführung
des neuen Systems frühestens zum 01.04.2012 erfolgt."
Quelle: Homepage DSV PA Bremen [27.06.2010]
Die gewerbliche Schifffahrt auf Sportbooten ist seit 1994 geregelt und schreibt den Schiffsführern den Sportseeschifferschein (SSS) oder den Sporthochseeschifferschein (SHS) vor. In der Küstenschifffahrt und auf den Seeschifffahrtsstraßen hatten Fahrlehrer aber meist nur den Sportbootführerschein See. Aktuell hat das Verkehrsministerium (BMVBS) die See-Sportbootverordnung folgendermaßen geändert: "Wer ein Sportboot zur gewerbsmäßigen Nutzung fährt, bedarf einer Fahrerlaubnis sowie eines für die Funkstelle ausreichenden Funkzeugnisses.
Wird das Sportboot in den Küstengewässern eingesetzt, ist die Fahrerlaubnis durch Vorlage des Sportküstenschifferscheins (SKS) ... nachzuweisen. D.h. man kann mit einem gewerblichen Sportboot nach Helgoland fahren (siehe Karte).
Wird das Sportboot in den küstennahen Seegewässern eingesetzt, ist die Fahrerlaubnis durch Vorlage des Sportseeschifferscheins (SSS) ... nachzuweisen, bei Einsatz in der weltweiten Fahrt, durch Vorlage des Sporthochseeschifferscheins (SHS) ... ." Für Funkzeugnisse gelten die Richtlinien nach der Sportseeschifferscheinverordnung.
Hier finden Sie die See-Sportbootverordnung
im Download. Darin enthalten ist auch die "Besetzung von
gewerbsmäßig genutzten Sportbooten".
Quelle: Homepage DSV PA Bremen [27.06.2010]
Quelle: Homepage DSV PA Bremen [27.06.2010]
Quelle: Homepage DSV PA Bremen [27.06.2010]
Quelle: Homepage DSV PA Bremen [27.06.2010]
Ab dem 01.01.2011 werden die Funkprüfungen nach den neuen Fragenkatalogen durchgeführt. Neuerung ist, das Ankreuzverfahren multiple-choice. Die Fragenkataloge zum SRC 2011, LRC 2011, sowie zur Zusatzprüfung bei englischen Funkzeugnissen finden Sie hier.
Ob diese Verfahren besser für die Bewerber sind, muss sich dann erweisen. Eine mündliche Prüfung wird es dann im Zweifelsfalle nämlich nicht mehr geben. Durch die lange Zeit der Umsetzung ist es auch nicht sinnvoll auf das multiple choice-Verfahren zu warten. Die aktuellen Verfahren sind erprobt und laufen gut.
Ab dem 01.01.2010 endet die Übergangsregelung für Skipper und Skipper müssen ein aktuelles Funkzeugnis erworben haben.
Aktuell werden noch die Verfahren zu den neuen Prüfungen erarbeitet:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat eine Überarbeitung der Sportbootführerscheine und
Funkzeugnisse in Auftrag gegeben. Die vom Ministerium nach Anhörung der Verbände festgelegte Vorgabe sieht vor,
dass die schriftlichen Prüfungen auf Multiple-Choice umgestellt werden und die praktische Prüfung stärker gewichtet wird.
Von der Aufwertung der Praxisprüfung erwartet man indirekt auch eine stärkere Gewichtung der Praxis in der vorbereitenden
Ausbildung. Nach der Vorgabe des BMVBS werden ab 01.01.2011 die Prüfungen für SRC, LRC und die Ergänzungsprüfung für
Inhaber ausländischer Funkzeugnisse nach dem neuen Verfahren abgenommen .
(Ab diesem Zeitpunkt ist auch der neue Fragenkatalog gültig. Eine Übergangslösung wird es nicht geben.)
Die neuen Fragenkataloge sind im Verkehrsblatt vom September 2010 veröffentlicht und werden auch demnächst
auf www.elwis.de veröffentlicht.
Dadurch entfällt ab 01.01.2011 auch die Möglichkeit einer mündliche Prüfung,
falls die notwendige Punktzahl nicht erreicht wurde.
Das Ergebnis lautet künftig nach der schriftlichen Prüfung bestanden oder nicht bestanden.
Quelle: Homepage DSV PA Nürnberg [14.09.2009]
Das neue vom Bundestag verabschiedete Waffenrecht bedeutet für den Inhaber einer Signalpistole Kal. 4. konkret:
Aufbewahrung zuhause und auf dem Sportboot in einem Behältnis mind. Widerstandsgruppe B. Dies kann von den Behörden
unangemeldet kontrolliert werden.
Auf einem nicht bewohnten Sportboot darf keine Waffe gelagert werden.
Der Transport von der Wohnung zum Sportboot muss getrennt von Munition im nicht zugriffsbereiten Zustand
(also in einem abgesperrten Behältnis oder die Waffe ist mit einer Sicherung, z.B. Abzugsschloss, versehen) erfolgen.
Hinweis:
Denken Sie daran, dass in einigen Ländern die Einfuhr einer Signalpistole verboten ist, dazu gehören u.a. Spanien,
Schweden und Kroatien.
Für andere Länder ist ein "Internationaler Feuerwaffenpass" erforderlich!
Quelle: Homepage DSV PA Nürnberg [14.09.2009]
Nach Ankündigung einer Liste der in Kroatien anerkannten Befähigungsnachweise zum Führen von Booten unter kroatischer Flagge,
hat das kroatische Verkehrsministerium diese jetzt veröffentlicht.
Die deutschen Befähigungsnachweise: